Fünf Monate Haft nach Grenzkontrollen bei Konstanz
Bei einer Grenzkontrollen zwischen Bundespolizei und Schweizer Zollbehörden wurde ein Reisender mit offenem Haftbefehl erkannt und festgenommen. Haftstrafe von fünf Monaten.
Bei einer Grenzkontrollen zwischen Bundespolizei und Schweizer Zollbehörden wurde ein Reisender mit offenem Haftbefehl erkannt und festgenommen. Haftstrafe von fünf Monaten.