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29-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu Freiheitsstrafe verurteilt

Bundespolizei kontrolierte Fernverkehrszug in Kehl. 29-jähriger Syrer konnte sich nicht ausweisen, später wegen gewerbsmäßigen Betäubungsmittelhandels zu 17 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.