29-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu Freiheitsstrafe verurteilt
Bundespolizei kontrolierte Fernverkehrszug in Kehl. 29-jähriger Syrer konnte sich nicht ausweisen, später wegen gewerbsmäßigen Betäubungsmittelhandels zu 17 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.