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Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Gemeindeteil Geisfeld in Strullendorf - Geisfeld (Strullendorf)

Amtlicher Warntext Überschrift und Text stammen unverändert aus der Warnung der Behörde (NINA/MoWaS). Kategorie, Schweregrad und Ort hat ein Sprachmodell automatisch zugeordnet. Echtheit prüfen auf warnung.bund.de.

Aufgrund einer Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für den Gemeindeteil Geisfeld (Strullendorf). Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger. Handlungsempfehlungen: Informieren Sie Ihre Nachbarn. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. • Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand. • Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch. • Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden. • Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.