Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Rheingau-Taunus-Kreis
Amtlicher Warntext Überschrift und Text stammen unverändert aus der Warnung der Behörde (NINA/MoWaS). Kategorie, Schweregrad und Ort hat ein Sprachmodell automatisch zugeordnet. Echtheit prüfen auf warnung.bund.de.
Im Rheingau-Taunus-Kreis kommt es aufgrund eines Großbrandes in Wiesbaden stellenweise zu starkem Brandgeruch.
Nach aktuellem Kenntnisstand besteht keine akute Gefahr für die Bevölkerung.
Wie lange die Geruchsbelästigung anhält, kann derzeit nicht abgeschätzt werden und ist von der weiteren Entwicklung des Großbrandes sowie den Witterungsverhältnissen abhängig.
Handlungsempfehlungen:
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Es besteht keine Gefahr.