Abkochgebot - Bollschweil: OT Bollschweil
Amtlicher Warntext Überschrift und Text stammen unverändert aus der Warnung der Behörde (NINA/MoWaS). Kategorie, Schweregrad und Ort hat ein Sprachmodell automatisch zugeordnet. Echtheit prüfen auf warnung.bund.de.
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Bollschweil: OT Bollschweil
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Handlungsempfehlungen:
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.