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Bombenfund mit Evakuierung - Gemarkung Sinzheim zwischen Autobahn 5 und Klärwerk Sinzheim

Amtlicher Warntext Überschrift und Text stammen unverändert aus der Warnung der Behörde (NINA/MoWaS). Kategorie, Schweregrad und Ort hat ein Sprachmodell automatisch zugeordnet. Echtheit prüfen auf warnung.bund.de.

Die Untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreis Rastatt informiert: Auf Grund einer Bombenentschärfung In Sinzheim sollen die Bewohner der Straßen: - Am Fußgraben - Entenhof Ihre Häuser und Wohnungen bis 19:00 Uhr am 22. Oktober 2026 verlassen! Es wurde im Bürgersaal Sinzheim, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim eine Notunterkunft für Sie eingerichtet. Sollten Sie die Notunterkunft nicht selbstständig erreichen können, wenden Sie sich an Tel. +49 7221 8060 in Notfällen die 112. Handlungsempfehlungen: Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio. Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet. Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor. Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.