Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Ilmtalgruppe - Wasserversorgung Ilmtalgruppe
Amtlicher Warntext Überschrift und Text stammen unverändert aus der Warnung der Behörde (NINA/MoWaS). Kategorie, Schweregrad und Ort hat ein Sprachmodell automatisch zugeordnet. Echtheit prüfen auf warnung.bund.de.
Trotz großer Bemühungen bei den Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind bei den engmaschigen Nachbeprobungen zur Überwachung erneut Grenzwertüberschreitungen im Wasserspeicher der Wasserversorgung Ilmtalgruppe festgestellt worden. Deshalb muss wieder ein sofortiges Abkochgebot erlassen werden.
Betroffen sind – wie beim letzten Abkochgebot - folgende Orte: Starzhausen, Burgstall, Rohrbach (nur Messerschmidtstraße), Irlmühle, Schwaig, Fahlenbach, Königsfeld, Buchersried, Auhöfe, Eichelberg, Parleiten, Scheurerhof, Holzleiten, Geisenfeld, Ainau, Zell, Geisenfeldwinden, Gaden, Wasenstadt, Engelbrechtsmünster, Schillwitzried, Schillwitzhausen, Nötting, Lindach, Moosham, Straßberg, Gießübel und Schafhof.
Teile der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe sind nicht betroffen.
Es laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken. Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Handlungsempfehlungen:
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Hinweise zum Abkochgebot
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Wir informieren, sobald es Neuerungen gibt. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.